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Channel: Wildtierschutz Deutschland e.V. – Nature-News-Network
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Was bedeutet es für das öffentliche Interesse, wenn einzelne Grundstücke nicht bejagt werden?

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Prof. Dr. Josef ReichholfDie Nichtbejagung einzelner Flächen und die Einstellung von Maßnahmen zur Wildhege auf jagdlich befriedeten Flächen hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Auswirkungen auf die öffentlichen Interessen, zumal wenn die Flächen „inselhaft“ in der Landschaft liegen. Im Gegenteil: Öffentliche Interessen können gefördert werden durch abnehmende Scheu von Wildtieren auf diesen Flächen, was interessierten Menschen die Erlebbarkeit heimischer Tiere begünstigt. Nicht einmal auf größeren unbejagten Flächen treten automatisch Probleme auf. Das beweisen die Verhältnisse in Großstädten (Berlin gilt als „Hauptstadt der Wildschweine“, aber auch als „Hauptstadt der Nachtigallen“) ganz allgemein, in denen z. B. Füchse ganz normal am Tag aktiv sind und sich kaum anders als frei laufende Hauskatzen verhalten, sowie die wenigen Naturschutzgebiete, die bei uns völlig frei von Jagd sind (z. B. NSG Hagenauer Bucht bei Braunau am Inn; eine großflächige Inselwelt mit Landanbindung) oder in weit größerer Dimension in Mitteleuropa der Schweizerische Nationalpark (seit über 100 Jahren jagdfrei) und der jagdfreie Kanton Genf. Jagd macht Tiere scheu und für die meisten Menschen „unsichtbar“ Das häufig vorgebrachte Argument, eine Einstellung der Bejagung wäre in einer dicht von Menschen besiedelten Kulturlandschaft nicht möglich, widerlegen die Gegebenheiten in Indien mit den gleichen oder sehr ähnlichen Wildarten, wie sie […]

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