Das neue Jagdgesetz in Nordrhein-Westfalen sieht eigentlich ein grundsätzliches Verbot der Baujagd auf Füchse oder auf Dachse im Natur- und Kunstbau vor. Allerdings mit Ausnahmen beispielsweise im Falle der Öffentlichen Sicherheit und Gesundheit sowie der Gefahrenabwehr. Zum Schutz der Tierwelt kann auch regional, etwa zum Schutz von Bodenbrütern in Naturschutzgebieten die Jagd im Kunstbau zugelassen werden. Die dazu kürzlich veröffentlichte „Gebietskulisse Baujagd“ sieht vor, dass für halb NRW Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Baujagd zugelassen werden können. Im Kreis Steinfurt und in weiteren Regionen in NRW wurden Ausnahmen bereits in die Wege geleitet. Dazu schreibt unser Fördermitglied R.K. an den Umweltminister: „Sehr geehrter Herr Minister Remmel, Sie als Fachmann brauche ich nicht darauf hinzuweisen, warum die Bejagung von Füchsen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach vollkommen unsinnig ist und lediglich die Jäger an den angeblich rechtfertigenden Gründen (u.a. Überpopulation, Krankheitsübertragung, Gefährdung von Bodenbrütern) festhalten. Ebenso brauche ich Sie nicht darauf aufmerksam zu machen, dass Jäger immer wieder Schlupflöcher finden, um ihre Interessen zu verwirklichen. Ich erinnere nur daran, dass die aufgrund heftigster Reaktionen aus der Bevölkerung und dank Intervention Ihrerseits für den 7./8. Februar 2015 geplante bezirksübergreifende Fuchsjagd im Kreis Euskirchen von der Kreisjägerschaft abgesagt wurde – und dass letztendlich triumphierend von […]
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