Hessen hat am 30. Dezember 2015 seine neue Jagdverordnung bekanntgegeben. Sie tritt mit einigen Ausnahmen mit sofortiger Wirkung in Kraft, so gelten die dort geregelten neuen Jagd- und Schonzeiten ab Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2016. Wenngleich die neue Jagdverordnung insbesondere im Hinblick auf die Fallenjagd und auf die Schonzeitenregelungen weit entfernt ist von dem, was Tier- und Naturschützer entsprechend der wissenschaftlichen Faktenlage für sinnvoll erachten, so haben wir doch einige wesentliche tierschutzrelevante Verbesserungen erreicht: Erstmals gibt es Schonzeiten für Füchse vom 1. März bis 15. August Waschbären vom 1. März bis 30. Juli Marderhund, Mink, Nutria vom 1. März bis 30. August Die Schonzeit für Dachse wurde um vier Monate verlängertBild: Berndt Fischer Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel dürfen künftig überhaupt nicht mehr gejagt werden, der Steinmarder hat eine um einen Monat verkürzte Jagdzeit vom 16. Oktober bis zum 31. Januar. Die Jagdzeitenverlängerung durch die Vorgängerregierung für Dachse, gegen welche Wildtierschutz Deutschland vehement protestiert hat, ist wieder zurückgenommen worden. Der Dachs darf künftig noch vom 1. August bis zum 31. Oktober gejagt werden, zuvor vom 1. Juli bis zum 31. Januar! Die Schonzeit für Rabenkrähen und Elstern wurde um sieben Wochen verlängert, Türkentauben, Blesshühner, Möwen und Rebhühner dürfen zunächst bis zu Beginn […]
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