Petition hier unterzeichnen Zum 1. September 2015 wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Erlaubnis erteilt in Hessen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen das Mäusegift Chlorphacinon auf landwirtschaftlichen Flächen offen auszustreuen. Die „Notfallzulassung“ wurde mit Ernteausfällen begründet. Das Pestizid mit dem Wirkstoff Chlorphacinon ist in der EU seit 2007 wegen seiner hohen Toxizität und der damit verbundenen Gefahren für die Tierwelt verboten. In den Jahren 2012 und 2013 sind solche Maßnahmen bereits genehmigt gewesen, der Notfall scheint somit eher zur Regel zu werden, denn erhöhte Feldmäusepopulationen gibt es etwa alle drei bis fünf Jahre. Nicht nur Mäuse sind Opfer dieses Giftes, auch Feldhamster nehmen das Gift direkt auf. Alle Tiere, die in der Nahrungskette höher stehen, wie zum Beispiel Greifvögel, Füchse, Marder, auch unsere Haustiere Katzen und Hunde, nehmen das Gift indirekt auf und können sich so vergiften. Entsprechende Studien aus Großbritannien, Schottland, Dänemark und Deutschland liegen uns dazu vor. Durch die Aufnahme von Chlorphacinon wird die Blutgerinnung gehemmt, die Tiere verbluten innerlich. Die Wirkung tritt erst einige Tage nach Aufnahme des Giftes ein. Opfer des Mäusegifts werden auch Greifvögel seinBild: www.berndtfischer.de Dabei wäre all dies möglicherweise nicht nötig, würde man zum einen weniger Pflanzengift in […]
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