Von Marie-Luise Strewe, Menschen für Tierrechte, BW (gekürzte Fassung) Argumentationshilfe hier kostenlos anfordernBislang wurden Jagdgesetze weitestgehend von Jägern für Jäger gemacht; für Tier- und Naturschutz war dementsprechend kaum Platz. Der von der grün-roten Landesregierung in Baden-Württemberg (BW) initiierte Beteiligungsprozess zur Jagdrechtsnovelle, bei der erstmals auch Tier- und Naturschutzverbände mit einbezogen wurden, weckte daher große Hoffnungen. Insbesondere betraf dies die Pläne, die Jagdgesetzgebung an wissenschaftlichen Kriterien zu orientieren und Tier- wie Naturschutz endlich mehr Gewicht zu geben. Die Ergebnisse in Form des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs sind leider sehr halbherzig und ausgesprochen enttäuschend. Nach wissenschaftlichen Kriterien gibt es für die Bejagung der allermeisten derzeit jagdbaren Arten – etwa für alle Vogelarten oder auch für Beutegreifer wie Fuchs, Dachs und Steinmarder – keine Notwendigkeit. Sie hätten also allesamt von der Bejagung ausgenommen werden müssen. Stattdessen wurden am Katalog jagdbarer Arten lediglich kosmetische Korrekturen vorgenommen; nicht einmal die Jagdzeiten der meisten Wildtierarten wurden nennenswert verkürzt. Selbst Minimalforderungen der Natur- und Tierschutzverbände blieben unberücksichtigt, wie etwa jene, für den Rotfuchs endlich eine angemessene Schonzeit einzuführen und Rabenvögel von der Bejagung auszunehmen. Nur kleine Verbesserungen gegenüber dem Status Quo Begrüßenswert sind aus Tierschutzsicht lediglich einige Details an der Novelle. So wird die Möglichkeit zum Abschuss von […]
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