Am 28. Mai 2015 ist mit Unterstützung zahlreicher Tier- und Naturschutzorganisationen und gegen den Protest der Jagdverbände das neue Ökologische Jagdgesetz für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Tierschutzrelevante Änderungen sind insbesondere das Verbot des Tötens von Katzen und Hunden (letztere nur in absoluten Ausnahmefällen), das weitgehende Verbot der Baujagd auf Dachse und Füchse, das Verbot des Einsatzes von Totschlagfallen, der mit Auflagen verbundene Einsatz von Lebendfallen, das Verbot der Hundeausbildung an der flugunfähigen Enten und am Fuchs in der Schliefenanlage und die Reduzierung der jagdbaren Arten von über 100 auf 29. Rebhuhn und Waldschnepfe dürfen zunächst bis Ende 2020 in NRW nicht gejagt werden. Jäger haben in den letzten 10 Jahren in NRW 850.000 Füchse, Dachse, Marder und Katzen getötet – der Bestand der Feldhasen ist dennoch eingebrochen … und er wird weiterhin bejagt! Eigentlich – so sollte man denken – sind diese Minimaländerungen angesichts der Forderungen von Tier- und Naturschutzorganisationen aus jagdlicher Sicht weitgehend unerheblich. Nach Angaben des zuständigen Ministeriums sind im Jagdjahr 2013/2014 etwa 956.000 Tiere durch Jäger in NRW getötet worden. Man geht davon aus, dass die Jahresjagdstrecke durch die Reduzierung der jagdbaren Arten um etwa 1.000 Tiere (1 %) sinken wird. Der Anteil der im Rahmen der […]
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