von www.zwangsbejagung-ade.de Warendorf, Oktober 2016. »Endlich geschafft – unser rund 17.100 m² umfassendes Grundstück im Münsterland wird zum 01.04.2017 jagdfrei!«, freut sich Dipl.-Ing. Dirk L. Im Bereits im Dezember 2014 hatten der Landschaftsarchitekt und seine Frau aus ethischen Gründen einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihres Grundstücks bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Warendorf gestellt. Es folgte ein langer und steiniger Weg und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Schließlich entschied das Verwaltungsgericht Münster: Das 1,7 ha große Grundstück wird ab 01.04.2017 offiziell jagdfrei. Verwaltungsgericht entscheidet für die jagdliche Befriedung – gegen den Ablauf des Pachtvertrages für das Jagdrevier Landschaftsarchitekt Dirk L. berichtet: »Seit fast 9 Jahren wohnen wir nun schon mit unserer inzwischen 8-jährigen Tochter auf unserem kleinen, zuvor durchsanierten ‚Kotten’ im Außenbereich von Oelde, zusammen mit unseren 4 Pferden, 3 (kastrierten) Katzen und unserem Hund. Wir als Naturschützer haben uns sehr gefreut, dass wir durch unsere Hilfsmaßnahmen bald auch geschützte und gefährdete Arten wie Steinkauz, Schleiereule, Turmfalke, Feldsperling, Zwergfledermaus – um nur einige zu nennen – auf unserem Grund und Boden ansiedeln konnten.« Tierfreunde wollen Jagd in ihrem Biotop nicht dulden Bald musste die Familie erleben, wie sich Jäger in ihrem Biotop einfanden. Als Tier- und Naturfreunde war dies für sie […]
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