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Behörden in Schleswig-Holstein schikanieren Jagdgegner

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Von Zwangsbejagung ade Wer als Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein die Jagd nicht länger dulden möchte, muss damit rechnen, dass ihm Behörden hohe Kosten und weitere Hürden in den Weg stellen. „Jahrzehntelang mussten Eigentümer den Abschuss von Tieren auf ihrem Grund und Boden dulden, auch wenn sie strikt dagegen waren“, heißt es in der Waldeckischen Landeszeitung vom 16.3.2014. „Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hielten sie ein Jagdverbot auf ihrem Grund und Boden nur noch für Formsache“. Umwelt- und Naturschützer Dieter Grade, der die Internetseite Natur in Not Dithmarschen betreibt, ist einer von über 20 Grundstückseigentümern in Schleswig-Holstein, die einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt haben. Er muss nicht nur seine ethischen Motive „glaubhaft machen“ – wie früher bei der Wehrdienstverweigerung -, nicht nur für jedes einzelne seiner Grundstücke Grundbuchauszüge, Karten und Angaben vorlegen, sondern auch noch für die Grundstücke seiner Nachbarn. Dieter Grade hat den Verlauf seines Antragsverfahrens auf seiner Internetseite ausführlich dokumentiert. „Immer neue Forderungen zu stellen, wenn alle bisherigen geliefert worden sind, halte ich für eine üble Hinhaltetechnik. Einige Forderungen sind in meinen Augen logisch begründet, andere wiederum nicht nachvollziehbar. Ich denke, dass die Untere Jagdbehörde auf Fehler meinerseits hofft, die dann zu der endgültigen […]

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